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Förderung

Beratungsförderung erhalten Sie relativ unkompliziert - daher ist sie für jeden Gründer wärmstens zu empfehlen.

Sie erhalten Hilfe im Gründungs-Dschungel, und erhöhen Ihre Erfolgschancen ganz erheblich.

All das in sehr vielen Fällen sogar ganz kostenlos.

Beratungsförderung durch Vater-Staat gibt es schon seit Jahren, denn sie hat sich bewährt und ist für jeden (angehenden) Unternehmer in Deutschland zugänglich.

Als nächsten Schritt, vereinbaren Sie einen Termin für ein ganz unverbindliches Erstgespräch:

Termin für Erstgespräch vereinbaren

Während des kostenfreien Erstgesprächs plaudern wir über Ihr Gründungsvorhaben.

  • Wir erfahren was sie vorhaben, und wo im Moment Ihre Probleme liegen.
  • Wir stellen Ihnen dar, wie wir weiterhelfen und Sie Ihre Idee noch schneller umsetzen können.

Alles ganz unverbindlich - Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wir sprechen häufiger mit Gründern in der Ideen-Phase, dann kommt etwas dazwischen und es dauert 2 Jahre bis es losgeht. Alles kein Problem.
Wenn wir uns allerdings schon gesprochen haben, können wir umso schneller durchstarten.

Wir sind ein kleines (aber feines) Team mit begrenzten Kapazitäten. Im Dezember 2024 haben wir für Neukunden noch 1 Platz frei.

Beratungsförderung für Ihre Gründung durch den Staat erhalten Sie hauptsächlich durch:

  • Den Aktivierungs- und Vemittlungsgutschein (Option bei Arbeitslosigkeit, 100% Kostenübernahme)

  • BAFA-Beratungsförderung (offen für alle Unternehmen, bis zu 80% Kostenübernahme)

Bei unserem Erstgespräch bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen welche Optionen Sie haben, und wie der Antrag zu stellen ist.

Wir sind von allen relevanten Stellen akkreditiert und hervorragend bewertet - es stehen Ihnen somit alle Förderungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit uns offen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Was ist das?

Der Beratungsgutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – AVGS) ist von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen worden, um Unternehmern, die aus der Arbeitslosigkeit herausgründen, professionelle Beratung zu ermöglichen.

Der Gutschein ermöglicht es, bis zu 80 Stunden kostenlose Beratung bei akkreditierten Beratern zu erhalten. Die förderbaren Beratungsdienstleistungen sind weit gefasst und umfassen under anderem folgende Punkte:

  • Klärung von Formalien und Rahmenbedingungen zur Gründung

  • Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells

  • Erstellung des Business- und Finanzplanes

  • Überprüfung der wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee

  • Beantragung von Fördergeldern und Zuschüssen

  • Fremdkapitalbeschaffung und Finanzierung (z.B. Bankfinanzierung)

  • Erarbeitung einer konkreten Marketingstrategie

  • Buchführung & Steuern

  • Personal & Organisation

  • Marketing & Kundengewinnung

  • Private & betriebliche Absicherung

  • Unternehmensführung

  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

  • Wettbewerbs- & Marktbetrachtung

Wer ist berechtigt?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann von den Arbeitsagenturen und Jobcentern bundesweit ausgestellt werden. Zum förderfähigen Personenkreis gehören Arbeitssuchende, die sich auf eine mögliche Gründung vorbereiten wollen bzw. sich im Vorgründungsbereich die Entscheidungsgrundlage verbessern wollen. Auch von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen kann ein Gutschein ausgehändigt werden.

Falls Ihre Situation keine Förderung durch den AVGS Gutschein zulässt, kontaktieren Sie uns direkt, um nach alternativen Fördermöglickeiten zu fragen. Die Breite der Förderungsmöglichkeiten ist groß, wenn man sich auskennt!

Mein Eigenanteil?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sieht keinen Eigenanteil vor. Somit ist die Beratung für den Anstragsteller komplett risikolos. Falls Sie nicht für den AVGS Gutschein in Frage kommen, gibt es in den meisten Fällen Alternativen, um die Beratungskosten für Sie sehr gering zu halten.

Was ist AZAV akkreditiert?

Die AZAV ist eine Verordnung nach dem SGB III – §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Die Verordnung regelt die Anerkennung (Akkreditierung) und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen durch unabhängige Organisationen. Die von den Agenturen für Arbeit herausgegebenen Bildungsgutscheine bzw. Vermittlungsgutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden. 

Wie erhalte ich den Vermittlungsgutschein?

Indem Sie einen Antrag stellen oder bei meinem Vermittler darum bitten, dass Ihnen ein Gutschein ausgestellt wird.

Den Antrag hierzu erhalten Sie bei uns.

BAFA-Förderung

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.