Das Einstiegsgeld ist die Förderung des Jobcenters für alle, die aus dem Bürgergeld heraus in die Selbstständigkeit starten. Es ist das Gegenstück zum Gründungszuschuss, der für den Arbeitslosengeld-1-Bezug gilt. Bewilligt wird das Einstiegsgeld nur mit einem tragfähigen Konzept und, in der Regel, einer Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihrer Gründung.
Genau das bekommen Sie bei uns aus einer Hand: Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme, plus die Begleitung durch den Antrag beim Jobcenter. Seit 2016 haben wir über 160 Gründer begleitet, viele davon aus dem Leistungsbezug heraus.
Während des kostenfreien Erstgesprächs plaudern wir über Ihr Gründungsvorhaben.
Alles ganz unverbindlich - Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Wir sprechen häufiger mit Gründern in der Ideen-Phase, dann kommt etwas dazwischen und es dauert 2 Jahre bis es losgeht. Alles kein Problem.
Wenn wir uns allerdings schon gesprochen haben, können wir umso schneller durchstarten.
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist die Förderung des Jobcenters für Gründer im Bürgergeld-Bezug:
Wichtig: Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, es gibt keinen Rechtsanspruch. Umso mehr zählen ein überzeugendes Konzept und ein gut vorbereitetes Gespräch mit Ihrem Jobcenter.
Der häufigste Fehler ist, erst zu gründen und dann zu beantragen. Sprechen Sie uns früh an, damit die Reihenfolge stimmt.
Der Schritt aus dem Leistungsbezug in die Selbstständigkeit fühlt sich oft groß an, gegenüber dem Jobcenter und gegenüber sich selbst. Genau da hilft es, jemanden an der Seite zu haben, der den Weg kennt. Als Berater, die selbst gegründet haben, sehen wir die Möglichkeiten in Ihrer Idee, nicht nur die Risiken. Der typische Weg bei uns: AVGS-Coaching aus dem Bürgergeld heraus, darin entstehen Businessplan und Finanzplan, und darauf baut der Einstiegsgeld-Antrag auf.
Nein, das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung Ihres Jobcenters. Es entscheidet im Einzelfall. Mit einem tragfähigen Konzept und guter Vorbereitung auf das Gespräch stehen die Chancen aber deutlich besser, und genau dabei helfen wir.
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld für bis zu 24 Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Regelbedarf und der Dauer Ihrer vorherigen Arbeitslosigkeit, das Jobcenter legt sie im Einzelfall fest.
Das Einstiegsgeld ist für Menschen im Bürgergeld-Bezug (Jobcenter). Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, beantragt stattdessen den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Wir begleiten beide Wege.
Vorher. Das Einstiegsgeld wird vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt und bewilligt. Wer erst gründet und dann beantragt, geht meist leer aus. Deshalb lohnt sich ein frühes Erstgespräch.
Für Menschen im Leistungsbezug ist die Erstellung von Businessplan und Finanzplan oft über einen AVGS zu 100% gefördert, für Sie also kostenfrei. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Möglich sind zusätzlich Sachleistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II, etwa für notwendige Anschaffungen. Ob das für Ihr Vorhaben in Frage kommt, besprechen wir im Erstgespräch.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, vor Ort in Mainz oder online. Wir schauen uns Ihr Vorhaben an und sagen Ihnen ehrlich, wie Sie den Antrag beim Jobcenter am besten aufstellen.
Während des kostenfreien Erstgesprächs plaudern wir über Ihr Gründungsvorhaben.
Alles ganz unverbindlich - Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Wir sprechen häufiger mit Gründern in der Ideen-Phase, dann kommt etwas dazwischen und es dauert 2 Jahre bis es losgeht. Alles kein Problem.
Wenn wir uns allerdings schon gesprochen haben, können wir umso schneller durchstarten.
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Alles ganz unverbindlich - Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Wir sprechen häufiger mit Gründern in der Ideen-Phase, dann kommt etwas dazwischen und es dauert 2 Jahre bis es losgeht. Alles kein Problem.
Wenn wir uns allerdings schon gesprochen haben, können wir umso schneller durchstarten.