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Fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss

Für den Gründungszuschuss verlangt die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, oft auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Sie bestätigt, dass Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Als erfahrene Gründungsberater prüfen wir Ihr Konzept und stellen diese Stellungnahme aus.

Und wenn Businessplan oder Finanzplan noch nicht so weit sind: Wir bringen beides mit Ihnen in Form, seit 2016 haben wir über 124 Gründer begleitet, viele davon bis zum bewilligten Gründungszuschuss.

Termin für Erstgespräch vereinbaren

Während des kostenfreien Erstgesprächs plaudern wir über Ihr Gründungsvorhaben.

  • Wir erfahren was sie vorhaben, und wo im Moment Ihre Probleme liegen.
  • Wir stellen Ihnen dar, wie wir weiterhelfen und Sie Ihre Idee noch schneller umsetzen können.

Alles ganz unverbindlich - Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wir sprechen häufiger mit Gründern in der Ideen-Phase, dann kommt etwas dazwischen und es dauert 2 Jahre bis es losgeht. Alles kein Problem.
Wenn wir uns allerdings schon gesprochen haben, können wir umso schneller durchstarten.

Wir sind ein kleines (aber feines) Team mit begrenzten Kapazitäten. Im Juli 2026 haben wir für Neukunden noch 1 Platz frei.
124+
Betreute Gründer
20
Jahre Erfahrung
15
Monate Förderung möglich
5.0
Google Bewertung

Was ist die fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme ist eine Pflicht-Unterlage für den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III: Eine fachkundige Stelle bestätigt darin auf dem Vordruck der Agentur für Arbeit, dass Ihre Existenzgründung tragfähig ist. Ohne diese Bescheinigung wird kein Gründungszuschuss bewilligt.

Tragfähigkeitsbescheinigung und fachkundige Stellungnahme meinen dasselbe Dokument. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute und erfahrene Gründungsberater. Als Gründungsberater mit über 124 begleiteten Gründungen stellen wir die Stellungnahme aus.

Der Gründungszuschuss in Kürze

Der Gründungszuschuss ist die Förderung der Agentur für Arbeit für Gründer aus dem Arbeitslosengeld-1-Bezug:

  • Phase 1: 6 Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich für die Sozialversicherung
  • Phase 2: auf Antrag weitere 9 Monate je 300 Euro
  • Voraussetzungen: Sie beziehen Arbeitslosengeld 1 und haben bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch; die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt; Tragfähigkeit und persönliche Eignung sind nachgewiesen

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, es gibt keinen Rechtsanspruch. Umso mehr zählen ein überzeugender Businessplan und eine saubere Stellungnahme. Wie Sie den Antrag strategisch angehen, besprechen wir im Erstgespräch.

Was die fachkundige Stelle prüft

Grundlage der Stellungnahme sind Ihre Unterlagen:

  • Businessplan mit Geschäftsidee, Markt und Marketing
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (reicht das Einkommen zum Leben?)
  • Lebenslauf mit Ihren Qualifikationen für das Vorhaben

Wir prüfen ehrlich: Wenn die Zahlen nicht tragen, sagen wir Ihnen das, und woran es liegt. Meist lässt sich das Konzept an den richtigen Stellen nachschärfen, dafür sind wir da.

So läuft es bei uns ab

  1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Ihre Situation, die Frist (150-Tage-Regel!) und den Stand Ihrer Unterlagen.
  2. Unterlagen fertig machen: Businessplan und Finanzplan prüfen wir, oder wir erstellen sie gemeinsam mit Ihnen. Sind Sie noch arbeitslos gemeldet, ist das oft über einen AVGS zu 100% gefördert.
  3. Stellungnahme: Wir prüfen die Tragfähigkeit und füllen den Vordruck der Agentur für Arbeit aus.
  4. Antrag: Sie reichen alles bei Ihrer Arbeitsagentur ein; wie Sie das Gespräch führen, besprechen wir vorher.

Stellungnahme und Businessplan aus einer Hand

Der häufigste Grund für Probleme beim Gründungszuschuss ist ein Businessplan, der die Tragfähigkeit rechnerisch nicht hergibt: Umsätze, Kosten und Privatentnahme passen nicht zusammen. Wenn Plan und Stellungnahme aus einer Hand kommen, passiert genau das nicht. Der typische Weg bei uns: AVGS-Coaching aus der Arbeitslosigkeit heraus, darin entstehen Businessplan und Finanzplan, und zum Schluss die fachkundige Stellungnahme für Ihren Gründungszuschuss-Antrag.

Häufige Fragen zur fachkundigen Stellungnahme

Ist die Tragfähigkeitsbescheinigung dasselbe wie die fachkundige Stellungnahme?

Ja. Beide Begriffe meinen dieselbe Bescheinigung: die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung, die die Agentur für Arbeit für den Gründungszuschuss verlangt.

Wer darf die fachkundige Stellungnahme ausstellen?

Fachkundige Stellen sind unter anderem IHK, Handwerkskammer, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater und erfahrene Gründungsberater. Die Agentur für Arbeit gibt den Vordruck vor, ausfüllen darf ihn jede fachkundige Stelle.

Was kostet die Stellungnahme?

Entsteht Ihr Businessplan bei uns im AVGS-Coaching, ist die Stellungnahme Teil der geförderten Begleitung. Ansonsten richtet sich der Preis nach dem Prüfaufwand, den klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Wie schnell bekomme ich die Stellungnahme?

Sind Businessplan und Zahlen vollständig und tragfähig, geht es kurzfristig, in der Regel innerhalb weniger Tage. Knappe Fristen (etwa die 150-Tage-Grenze) sprechen Sie am besten gleich im Erstgespräch an.

Prüfen Sie auch einen Businessplan, der woanders erstellt wurde?

Ja. Wir prüfen auch bestehende Pläne und sagen Ihnen ehrlich, ob sie für die Stellungnahme reichen oder wo nachgebessert werden muss.

Garantiert die Stellungnahme den Gründungszuschuss?

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung Ihrer Arbeitsagentur, die Stellungnahme ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Mit tragfähigen Zahlen und guter Vorbereitung auf das Gespräch stehen die Chancen aber deutlich besser, und dabei helfen wir.

Fachkundige Stellungnahme anfragen

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch - vor Ort in Mainz oder online. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Konzept tragfähig ist und was ggf. noch fehlt.

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Während des kostenfreien Erstgesprächs plaudern wir über Ihr Gründungsvorhaben.

  • Wir erfahren was sie vorhaben, und wo im Moment Ihre Probleme liegen.
  • Wir stellen Ihnen dar, wie wir weiterhelfen und Sie Ihre Idee noch schneller umsetzen können.

Alles ganz unverbindlich - Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wir sprechen häufiger mit Gründern in der Ideen-Phase, dann kommt etwas dazwischen und es dauert 2 Jahre bis es losgeht. Alles kein Problem.
Wenn wir uns allerdings schon gesprochen haben, können wir umso schneller durchstarten.

Wir sind ein kleines (aber feines) Team mit begrenzten Kapazitäten. Im Juli 2026 haben wir für Neukunden noch 1 Platz frei.

Neugierig auf mehr? Entdecken Sie alle 124+ Gründer, die wir seit 2016 begleitet haben.

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Dr. Nikolaos Soultanidis - Fachmann Businessplan und Online Marketing
Dr. Nikolaos Soultanidis

Fachmann Businessplan

Online Marketing

Wir sind ein Vater-Sohn-Gespann mit zusammen über 20 Jahren Erfahrung in der Gründungs-Beratung.

  • Markos Soultanidis hat zuvor eigene Erfahrungen als Unternehmer im Möbel- und Geschenkartikel-Großhandel gesammelt.
    Davor war er lange Jahre im Marketing bei Großkonzernen tätig.
  • Dr. Nikolaos Soultanidis hat Gründungs-Erfahrungen im Konsumgüter-Online-Handel in Hong Kong sowie bei einem Industrie-Dienstleister in Nord-Afrika gesammelt.
    Zudem hat er eine Lehrtätigkeit im Finance und Investment-Bereich während seiner Promotion an der Universität zu Hong Kong (Top 15 weltweit) wahrgenommen.

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Wir sprechen häufiger mit Gründern in der Ideen-Phase, dann kommt etwas dazwischen und es dauert 2 Jahre bis es losgeht. Alles kein Problem.
Wenn wir uns allerdings schon gesprochen haben, können wir umso schneller durchstarten.

Wir sind ein kleines (aber feines) Team mit begrenzten Kapazitäten. Im Juli 2026 haben wir für Neukunden noch 1 Platz frei.